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SVP Werdenberg Rückblick
Hängebrücke über den Rhein bei Wartau

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Hängebrücke fällt ins Wasser (W&O 10.2.2003)
Hängebrücke akut gefährdet (W&O 15.10.2002)
Rheinbrücke: Gemeinderat will keine Grundsatzabstimmung (Leserbrief W&O 16.8.2002)
Rheinbrücke Wartau-Triesen - wie weiter ? (Leserbrief W&O 1.8.2002)
SVP Wartau lanciert Diskussion über Hängebrücke über den Rhein (W&O 8.6.2002)
Hängebrücke über den Rhein (Einfache Anfrage von Kantonsrat Dr. Heinrich Schlegel SVP Wartau 27.05.2002)

10. Februar 2003 W&O Hängebrücke fällt ins Wasser

Jerry Gadient, Redaktor des W&O, hatte sich im Vorfeld in Artikeln für die Brücke stark gemacht. Er versuchte die Opponenten in die Ecke der ewigen Nein-Sager und Rückständigen zu drängen. Selbst für einen Leitartikel auf der Titelseite des W&O wurde im Platz eingeräumt.

Heute musste er über die Ablehnung des Brückenkredites im W&O berichten

Wartau sagt deutlich Nein, Sevelen knapp Ja zu Projektbeitrag

Das Projekt einer Hängebrücke über den Rhein zwischen Wartau/Sevelen und Triesen fällt ins Wasser. Die Wartauer Stimmbürger entschieden sich deutlich gegen den Projektbeitrag von 108 000 Franken, der Neinstimmenanteil belief sich auf über 62 Prozent. In Sevelen gab es zu der gleichen Referendumsvorlage ein knappes Ja.

"Der Gemeinderat sieht nun keine Veranlassung mehr, das Projekt weiterzuverfolgen": der Wartauer Gemeindepräsident Beat Tinner machte gestern deutlich, dass die Fuss- und Radwegbrücke zwischen Wartau/Sevelen und Triesen kein Thema mehr ist. Die beiden Werdenberger Gemeinden hätten an die Bausumme von total
2,2 Mio. Franken je 108 000 Franken beitragen müssen, sowohl in Wartau wie in Sevelen wurde dagegen das Referendum ergriffen.
Am Wochenende haben nun die Wartauer diesem Kredit und damit dem Brückenbau eine klare Abfuhr erteilt. Bei einer Stimmbeteiligung von 51,5 Prozent standen den 568 befürwortenden Stimmen 941 Nein gegenüber. Anders die Seveler: sie sagten mit 551 Ja und 500 Nein knapp Ja zum Kredit.

Enttäuscht, dass der Brückenschlag zu den Nachbarn in Liechtenstein nicht zustande kommt: die beiden Gemeindepräsidenten von Wartau und Sevelen, Beat Tinner und Hans Leuener.

"Eine Ohrfeige für den Gemeinderat"
Johann Jakob Litscher (Weite), der beim von SVP-Kreisen ergriffenen Referendum federführend war, betrachtet das Abstimmungsresultat in Wartau als "Ohrfeige für den Gemeinderat". Man könne nicht mit Visionen "über den Kopf der Bevölkerung hin politisieren". Als Grund für das Nein sieht Litscher die hohe Verschuldung der Gemeinde, die Bevölkerung habe jetzt ein Zeichen gesetzt: "So geht es nicht weiter." Litscher sprach weiter von einem "Etikettenschwindel", man habe die Brücke als Geschenk an den Kanton zu dessen 200-Jahr-Jubiläum verkaufen wollen.
Der Seveler Gemeindepräsident Hans Leuener hätte in seiner Gemeinde ein deutlicheres Ja erwartet. Die Botschaft von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Werdenberg und dem Fürstentum Liechtenstein, die mit dieser Brücke symbolisch untermauert hätte werden können, sei wohl von den eher konservativen Kräften nicht so verstanden worden.

Zusammenarbeit geht weiter
Sein Wartauer Amtskollege Beat Tinner meinte, es sei schwierig, eine Botschaft zu "verkaufen", die eher den Bauch anspreche und in der die Bürger keinen direkten Nutzen sähen. Beide Gemeindepräsidenten unterstrichen aber, dass man weiterhin eng mit Liechtenstein zusammenarbeiten werde.
Tinner bedauerte das Nein zum Brückenprojekt auch hinsichtlich der wirtschaftlich harten Zeiten. "In der ganzen Region sieht man nur wenige Baukräne", meinte er und ist der Ansicht, dass der Brückenbau auch willkommene Aufträge in die Region gebracht hätte. Keinen Hehl aus seinem Ärger über das Nein machte der Wartauer SVP-Gemeinderat Walter Rissi: Er sei "masslos enttäuscht", stellte er klar, dass er in dieser Frage mit seinen Parteikollegen nicht die gleiche Meinung vertreten habe.

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Hängebrücke akut gefährdet (W&O vom 15.10.02)
Jerry Gadient berichtet im W&O von der Uebergabe der Referendumsbogen in Wartau und Sevelen
Referendum gegen Fuss- und Radwegbrücke Triesen-Wartau steht

Das Projekt für eine Fuss- und Radwegbrücke Triesen-Wartau steht auf recht wackligen Pfeilern. In Wartau haben 517 und in Sevelen 249 Stimmberechtigte ein Referendum unterschrieben. Gibt es an der Urne ein Nein, ist das Projekt gestorben.

Schnell nach Bekanntwerden des Projektes hat sich auf der Schweizer Seite des Rheins Opposition gegen die geplante Fuss- und Radwegbrücke gebildet. Auf ein Initiativbegehren, mit dem in der Gemeinde Wartau eine Grundsatzabstimmung über das Vorhaben verlangt wurde, konnte wegen formellen Mängeln nicht eingegangen werden. Hingegen unterstand der von den beiden Gemeinderäten Wartau und Sevelen gesprochene Kreditbeitrag von je 108 000 Franken dem fakultativen Referendum. Dieses wurde prompt ergriffen.

Quorum mehr als deutlich erfüllt
Während der einmonatigen und heute Dienstag ablaufenden Referendumsfrist hat das Initiativkomitee «Rheinbrücke Wartau–Triesen vors Volk» eifrig Unterschriften gesammelt. «Ohne grossen Aufwand» allerdings sei die hohe Anzahl Unterschriften zustande gekommen, erklärten gestern Johann Jakob Litscher (Weite) und SVP-Kantonsrat Heinrich Schlegel (Malans) vom Initiativkomitee. Sie übergaben gestern im Rathaus in Azmoos 53 Bögen mit total 517 Unterschriften an den Wartauer Gemeinderatsschreiber Mario Stark. Das Quorum für das Zustandekommen des Referendums lag bei 147 Unterschriften. Ebenfalls gestern wurden im Seveler Rathaus 249 Unterschriften eingereicht, auch hier wurde das Quorum von 150 Unterschriften mehr als deutlich erfüllt.

Abstimmung eventuell am 9. Februar
Nun werden die Unterschriften geprüft und dann das Zustandekommen der Referenden in den Gemeinden Wartau und Sevelen publiziert. Die damit fällige Urnenabstimmung wird anfangs Jahr durchgeführt. Das Datum ist noch nicht bestimmt, eventuell wird die kommunale Abstimmung aber mit den eidgenössischen Abstimmungen vom 9. Februar 2003 koordiniert zusammengelegt. Angesichts der «überraschend vielen Unterschriften» – so die Initianten – vor allem in Wartau ist das Brückenprojekt bereits jetzt akut gefährdet. Denn sagen die Stimmbürger mindestens einer der beiden Gemeinden Nein zum Kredit, wird das Vorhaben nicht realisiert werden können. «Ein allfälliger Urnengang über den Finanzbeitrag kommt einer Grundsatzabstimmung über das Projekt gleich», hält nämlich das kantonale Tiefbauamt in einem Schreiben an das Initiativkomitee fest. Was heissen will, dass sich dann auch der Kanton St.Gallen von der Finanzierung zurückzieht und vor allem die notwendigen Bewilligungen für den Brückenbau nicht erteilen wird. Dies habe ihm auch im persönlichen Gespräch der St.Galler Bauchef Willi Haag bestätigt, sagte gestern Kantonsrat Heinrich Schlegel. Der Kanton St.Gallen hat einen Beitrag von 400 000 Franken in Aussicht gestellt, dessen Bewilligung ist allerdings von der finanziellen Beteiligung der Gemeinden Wartau und Sevelen abhängig.

Diverse Kritikpunkte
Die Kosten für die geplante Hängebrücke, die zum 200-Jahr-Jubiläum des Kantons St.Gallen gebaut werden soll, kämen insgesamt auf 2,2 Millionen Franken zu stehen, der Löwenanteil würde von Liechtensteiner Seite beigesteuert. Von der Oppostion auf Schweizer Seite wird die Brücke als «überflüssig» bezeichnet. Ausserdem sei der Standort klar auf die Bedürfnisse von Triesen ausgerichtet, wird weiter kritisiert. Dort führt die Verbindung über den Rhein dirket Richtung Ortskern, auf Schweizer Seite erschliesst sie für Liechtenstein das Gebiet Heuwiese. Hier wurde im vergangenen Jahr ein Golfplatz-Projekt zugunsten einer naturnahen Nutzung abgelehnt. Nun wird befürchtet, dass das Naherholungsgebiet mit der neuen Brücke zum «Rummelplatz» verkomme.

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Gemeinderat Wartau will keine Grundsatzabstimmung
Tief enttäuscht musste das Initiativkommitee am letzten Freitag zur Kenntnis nehmen (vgl. auch W&O vom 10.08.02), dass der Gemeinderat Wartau das Initiativbegehren "Rheinbrücke Wartau-Triesen vors Volk" für unzulässig erklärt hat. In der Begründung steht unter anderem: "Der Gemeinderat hat den kritisierten Ausführungsbeschluss (zum Bau der Brücke) wohl überlegt und nach allen Seiten abgesprochen und sieht deshalb keinen Anlass, darauf zurückzukommen. Ob er vor dem Beschluss vorgängig eine Grundsatzabstimmung hätte durchführen sollen, steht ... in seinem alleinigen Ermessen." Der Gemeinderat Wartau hält es offenbar nicht für notwendig, die Bevölkerung in dieser wichtigen Angelegenheit mitbestimmen zu lassen. Ob nämlich das ökologisch höchst sensible Gebiet Cholau/Heuwiese zum Rummelplatz werden soll oder nicht, geht die ganze Wartauer Bevölkerung etwas an und kann nicht nur vom Gemeinderat entschieden werden. Die Haltung des Wartauer Gemeinderates erstaunt umso mehr, da Gemeindepräsident Beat Tinner mit Bezug auf das fragliche Gebiet, gegenüber der Südostschweiz (W&O vom 24.08.01) ausführte: "Die Lebensqualität einer Gemeinde kann nicht von einer Behörde vorgegeben werden, das muss die Bevölkerung selbst entscheiden." Auch gegenüber einem Mitglied des Initiativkomitees liess Beat Tinner am 11.02.02 zum weiteren Verlauf des Brückenprojekts schriftlich verlauten: "Wenn all diese Vorarbeiten geklärt sind, wird das Vorhaben den Stimmbürgern unterbreitet. Dieses Vorgehen hat der Gemeinderat von Beginn an festgelegt." Wir möchten hier ausdrücklich auf eine Wertung der Versprechungen des Wartauer Gemeindepräsidenten verzichten und diese dem Leser überlassen.
Eine Ablehnung des Brückenprojekts durch die Wartauer Bevölkerung würde Beat Tinner laut W&O vom 10.08.02 zudem als Affront gegenüber Liechtenstein empfinden. Dabei hat er offensichtlich übersehen, dass sowohl der Verkehrsclub Liechtenstein (VCL) als auch die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) sich vehement gegen das Brückenprojekt am vorgesehenen Standort ausgesprochen haben.
Das Initiativkomitee ist nach wie vor der Ansicht, dass sich die Wartauer Bürgerschaft nicht nur zum Finanzbeitrag der Gemeinde äussern kann. Wir werden daher alles versuchen um es der Wartauer Bevölkerung auch gegen den Willen des Gemeinderates zu ermöglichen, zur Notwendigkeit der neuen Rheinbrücke in einem Grundsatzentscheid Stellung zu beziehen.
Für das Initiativkomitee, J.J. Litscher, H. Schlegel

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1.8.2002 Leserbrief W&0
Rheinbrücke Wartau-Triesen - wie weiter ?
Am 22. Juli, mitten in der Hauptferienzeit, wurde das Projekt über den Teilstrassenplan "Fuss- und Radwegbrücke Wartau-Triesen" öffentlich aufgelegt. Es erstaunt nicht wenig, dass das Projekt trotz der angekündigten Initiative voreilig, d.h. bevor über das Initiativbegehren entschieden worden ist, öffentlich aufgelegt wird.
Wie bekannt hat das Initiativkomitee "Rheinbrücke Wartau Triesen vors Volk" mit Datum vom 7. Juni beim Gemeinderat ein Initiativbegehren eingereicht, welches verlangt, dass die Stimmbürger der Gemeinde Wartau über den Bau der Fuss- und Radwegbrücke an der Urne
entscheiden können. Obwohl auch dem Gemeinderat Wartau bekannt ist, dass ein Initiativbegehren anhängig ist, hat er das Projekt aufgelegt. Spekuliert etwa der Gemeinderat, dass mit diesem Vorgehen ein Volksentscheid umgangen werden kann?
Die Planauflage erfolgte gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes, denn Brücken gelten gemäss Gesetz als Strassen. Die Voraussetzung für den Strassenbau aber regelt zwingend Art. 32 Strassengesetz. Dieser lautet: "Strassen werden gebaut, wenn eine der folgenden Voraussetzungen es erfordert:
a. Zweckbestimmung;
b. Verkehrssicherheit;
c. Verkehrsaufkommen;
d. Schutz der schwächeren Verkehrsteilnemer, insbesondere von Fussgängern, Radfahrern und Behinderten;
e. Interesse des öffentlichen Verkehrs;
f. Umweltschutz."
Wir können beim besten Willen nicht erkennen, dass eine dieser Voraussetzungen gegeben sein soll. Vielmehr müssen wir feststellen, dass kein zwingender Grund für eine Fuss- und Radwegbrücke zwischen Triesen und Plattis besteht. Der Bau einer Brücke kann doch nicht Selbstzweck sein! Weder würde diese Brücke der Verkehrssicherheit dienen, noch macht das Verkehrsaufkommen oder gar der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer den Brückenbau notwendig. Selbstredend ist deren Bau auch nicht im Interesse des öffentlichen Verkehrs oder gar des Umweltschutzes.
Noch fragwürdiger wird die Realisierung dieses Projekts, wenn man die in Artikel 33 des Strassengesetzes aufgeführten Grundsätze des Strassenbaus heranzieht. Gemäss diesen Bestimmungen sind nämlich beim Strassenbau der "Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt" sowie der "Natur- und Landschaftsschutz" besonders zu beachten. Dass der Bau der Brücke, und damit die Erschliessung des ökologisch höchst sensiblen Gebietes Cholau/Heuwiese für die Einwohner der stark gewachsenen Agglomerationsgemeinde Triesen, den genannten Grundsätzen des Strassenbaus in jeder Hinsicht widerspricht, steht wohl ausser Frage.
Eines ist daher ganz sicher, die Initianten werden gegen das Bauvorhaben Einsprache erheben. Es darf doch einfach nicht sein, dass durch absichtliches Hinauszögern und andere Tricks das elementarste Volksrecht ausgehöhlt und ein Entscheid der Wartauer Bürgerschaft umgangen wird. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Institutionen wie etwa die Umweltgruppe Wartau oder betroffene Grundeigentümer bis zum 22. August gegen das Projekt Einsprache machen werden.
Initiativkomitee "Rheinbrücke Wartau -Triesen vors Volk"
J.J. Litscher - H. Schlegel

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W&O 8.6.2002 Befindet Volk über Brückenprojekt ?
Heini Schwendener Redaktor W&O berichtet

"SVP Wartau lanciert eine Initiative - Hängebrücke grundsätzlich in Frage gestellt"
Die SVP Wartau hat beschlossen, eine Initiative zu lancieren, mit dem Ziel, dass das Projekt einer Hängebrücke über den Rhein zwischen Weite und Triesen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Die öffentliche Diskussion würde damit nicht nur - wie von den Behörden vorgesehen - um einen Teilbetrag zur Finanzierung entfacht, sondern ganz grundsätzlich über die Brücke."

Im weiteren weist der Redaktor darauf hin, dass sich die SVP Wartau in jüngster Zeit kritisch über das Projekt der geplanten Fuss- und Gehwegbrücke geäussert habe und an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung der Entscheid gefallen sei, die Sache mit einer Initiative vors Volk zu bringen.

Die Gemeinderäte von Triesen, Sevelen und Wartau hätten dem Projekt bereits zugestimmt. Die Mitsprache des Volkes hätte sich darauf beschränkt, in Sevelen und Wartau das fakultative Referendum gegen die Gemeindebeiträge von je 108 000 Frauken an die Baukosten (2,205 Millionen Franken) zu ergreifen.

Nach Meinung der SVP Wartau soll das Volk, über das Projekt als Ganzes abstimmen können, und nicht nur über den Gemeindebeitrag an die Finanzierung. Die SVP befürchte, dass die Brücke den Druck auf das ökologisch sensible Gebiet Cholau/Heuwiese erhöhe, würde sie doch der stark gewachsenen Agglomerationsgemeinde Triesen ein attraktives Naherholungsgebiet erschliessen.

Die Gemeindekanzlei von Wartau prüfe die Zulässigkeit der Initiative. Geben ihr die Juristen grünes Licht, müssen die Initianten rund 150 Unterschriften sammeln und es kommt zu einer Urnenabstimmung.
Der Wartauer Gemeindepräsident Beat Tinner hätte sich nicht überrascht gezeigt, dass eine Initiative lanciert werde, "Wir können damit leben. Ich bin im übrigen gar nicht unglücklich darüber, dass die Meinungsbildung so verläuft." Beat Tinner: Es sei letztlich einerlei, ob die Unterschriften für die Initiative oder das fakultative Referendum gesammelt würden. Die Diskussion würde in beiden Fällen gleich ablaufen - meine Tinner.

Der Redaktor schreibt, dass es den Initianten um eine Grundsatzabstimmung gehe und weist auf den Leserbrief der SVP Wartau hin, welcher im darauf hinweist, dass im Falle eines Referendums nur über den Gemeindebeitrag abgestimmt würde, welcher ja auch andererorts aufgetrieben werden könnte.

Die Initiative aus dem Lager der SVP, kommentiert Tinner, dass es ein erklärtes Ziel der Gemeinde sei, im Raum Cholau/ Heuwiese die Voraussetzungen für eine vernünftige Koexistenz von Mensch und Natur zu schaffen. Die geplante Hängebrücke würde diese Zielsetzung nicht gefährden. Und relativiert den Schutz der Natur: "Wollen wir über die Heuwiese/Cholau. eine Käseglocke stülpen?, das ist die Frage."

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27.5.2002 Einfache Anfrage an die St. Galler Regierung
von Kantonsrat Dr. Heinrich Schlegel

Rad- und Fussweg-Hängebrücke über den Rhein
Gemäss Zeitungsberichten sowie Informationen im Vorwort der Gemeinderechnung von Wartau soll eine imposante Hängebrücke mit einer Spannweite von 135 Metern auf der Höhe von Plattis die Gemeinden Wartau und Triesen verbinden. Die Brücke soll, da grösstenteils aus Liechtensteiner Quellen finanziert, am 1. August 2003 als Geschenk zur 200-Jahr-Feier des Kantons St.Gallen der Bevölkerung übergeben werden. Über ihren Standort lässt sich gemäss Xaver Hoch, Gemeindevorsteher von Triesen, nicht diskutieren, ist er doch so gewählt, dass die Brücke in direkter Linie zum Dorfzentrum von Triesen zu liegen käme. Übersehen wurde dabei offenbar die Tatsache, dass nur zwei Kilometer nördlich die alte Holzbrücke zwischen Vaduz und Sevelen ebenfalls ausschliesslich den Fussgängern und Radfahrern zur Verfügung steht. In zwei Leserbriefen vertrat zudem der Präsident des Verkehrsclub Liechtenstein, Georg Sele, die Auffassung, dass der Standort der Brücke falsch gewählt sei. Durch den Brückenschlag würde nämlich das ökologisch höchst sensible Gebiet Heuwiese/Cholau zum Naherholungsgebiet für die Bevölkerung der in den letzten Jahren stark gewachsenen Gemeinde Triesen. Dass diese zusätzliche Nutzung einen Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht haben wird, steht wohl ausser Frage. Zu erwähnen bleibt auch, dass das fragliche Gebiet vom BUWAL als Auenlandschaft von nationaler Bedeutung eingestuft wird.
Vor einem Jahr, am 10. Juni 2001 hat die Wartauer Bevölkerung in einer Urabstimmung der Umnutzung desselben Gebietes in einen Golfplatz eine deutliche Abfuhr erteilt. Im Vordergrund standen schon damals Argumente des Natur- und Heimatschutzes.
Gemäss den Verlautbarungen der Gemeindebehörden soll in diesem Fall die betroffene Bevölkerung von Wartau zum Projekt des Brückenschlags nach Triesen als Ganzes gar nicht an der Urne Stellung beziehen können. Lediglich der sich auf etwa 100'000 Franken belaufende Anteil der Gemeinde Wartau am Brückenbau werde dem fakultativen Referendum unterstellt.

Ich ersuche die Regierung in diesem Zusammenhang um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Drängt sich für ein Projekt dieser Grösse und Tragweite in ökologischer Hinsicht nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf?
2. Was hält die Regierung des Kantons St.Gallen vom geplanten Vorgehen, wonach es der betroffenen Bevölkerung nicht möglich sein wird, in einem Grundsatzentscheid zum Projekt als solchem Stellung zu beziehen?
3. Wie verhält sich die St.Galler Regierung gegenüber "Geschenken" der geschilderten Art zum Kantonsjubiläum?

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