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10. Februar 2003 W&O Hängebrücke
fällt ins Wasser
Jerry Gadient, Redaktor des W&O,
hatte sich im Vorfeld in Artikeln für die Brücke stark
gemacht. Er versuchte die Opponenten in die Ecke der ewigen Nein-Sager
und Rückständigen zu drängen. Selbst für
einen Leitartikel auf der Titelseite des W&O wurde im Platz
eingeräumt.
Heute musste er über die
Ablehnung des Brückenkredites im W&O berichten
Wartau sagt deutlich Nein,
Sevelen knapp Ja zu Projektbeitrag
Das Projekt einer Hängebrücke
über den Rhein zwischen Wartau/Sevelen und Triesen fällt
ins Wasser. Die Wartauer Stimmbürger entschieden sich deutlich
gegen den Projektbeitrag von 108 000 Franken, der Neinstimmenanteil
belief sich auf über 62 Prozent. In Sevelen gab es zu der
gleichen Referendumsvorlage ein knappes Ja.
"Der Gemeinderat sieht nun
keine Veranlassung mehr, das Projekt weiterzuverfolgen":
der Wartauer Gemeindepräsident Beat Tinner machte gestern
deutlich, dass die Fuss- und Radwegbrücke zwischen Wartau/Sevelen
und Triesen kein Thema mehr ist. Die beiden Werdenberger Gemeinden
hätten an die Bausumme von total
2,2 Mio. Franken je 108 000 Franken beitragen müssen, sowohl
in Wartau wie in Sevelen wurde dagegen das Referendum ergriffen.
Am Wochenende haben nun die Wartauer diesem Kredit und damit
dem Brückenbau eine klare Abfuhr erteilt. Bei einer Stimmbeteiligung
von 51,5 Prozent standen den 568 befürwortenden Stimmen
941 Nein gegenüber. Anders die Seveler: sie sagten mit 551
Ja und 500 Nein knapp Ja zum Kredit.
Enttäuscht, dass der Brückenschlag
zu den Nachbarn in Liechtenstein nicht zustande kommt: die beiden
Gemeindepräsidenten von Wartau und Sevelen, Beat Tinner
und Hans Leuener.
"Eine Ohrfeige für
den Gemeinderat"
Johann Jakob Litscher (Weite), der beim von SVP-Kreisen ergriffenen
Referendum federführend war, betrachtet das Abstimmungsresultat
in Wartau als "Ohrfeige für den Gemeinderat".
Man könne nicht mit Visionen "über den Kopf der
Bevölkerung hin politisieren". Als Grund für das
Nein sieht Litscher die hohe Verschuldung der Gemeinde, die Bevölkerung
habe jetzt ein Zeichen gesetzt: "So geht es nicht weiter."
Litscher sprach weiter von einem "Etikettenschwindel",
man habe die Brücke als Geschenk an den Kanton zu dessen
200-Jahr-Jubiläum verkaufen wollen.
Der Seveler Gemeindepräsident Hans Leuener hätte in
seiner Gemeinde ein deutlicheres Ja erwartet. Die Botschaft von
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Werdenberg
und dem Fürstentum Liechtenstein, die mit dieser Brücke
symbolisch untermauert hätte werden können, sei wohl
von den eher konservativen Kräften nicht so verstanden worden.
Zusammenarbeit geht weiter
Sein Wartauer Amtskollege Beat Tinner meinte, es sei schwierig,
eine Botschaft zu "verkaufen", die eher den Bauch anspreche
und in der die Bürger keinen direkten Nutzen sähen.
Beide Gemeindepräsidenten unterstrichen aber, dass man weiterhin
eng mit Liechtenstein zusammenarbeiten werde.
Tinner bedauerte das Nein zum Brückenprojekt auch hinsichtlich
der wirtschaftlich harten Zeiten. "In der ganzen Region
sieht man nur wenige Baukräne", meinte er und ist der
Ansicht, dass der Brückenbau auch willkommene Aufträge
in die Region gebracht hätte. Keinen Hehl aus seinem Ärger
über das Nein machte der Wartauer SVP-Gemeinderat Walter
Rissi: Er sei "masslos enttäuscht", stellte er
klar, dass er in dieser Frage mit seinen Parteikollegen nicht
die gleiche Meinung vertreten habe.
Hängebrücke
akut gefährdet (W&O vom 15.10.02)
Jerry Gadient berichtet im W&O von
der Uebergabe der Referendumsbogen in Wartau und Sevelen
Referendum gegen Fuss- und Radwegbrücke Triesen-Wartau steht
Das Projekt für eine Fuss- und Radwegbrücke
Triesen-Wartau steht auf recht wackligen Pfeilern. In Wartau
haben 517 und in Sevelen 249 Stimmberechtigte ein Referendum
unterschrieben. Gibt es an der Urne ein Nein, ist das Projekt
gestorben.
Schnell nach Bekanntwerden des Projektes
hat sich auf der Schweizer Seite des Rheins Opposition gegen
die geplante Fuss- und Radwegbrücke gebildet. Auf ein Initiativbegehren,
mit dem in der Gemeinde Wartau eine Grundsatzabstimmung über
das Vorhaben verlangt wurde, konnte wegen formellen Mängeln
nicht eingegangen werden. Hingegen unterstand der von den beiden
Gemeinderäten Wartau und Sevelen gesprochene Kreditbeitrag
von je 108 000 Franken dem fakultativen Referendum. Dieses wurde
prompt ergriffen.
Quorum mehr als deutlich erfüllt
Während der einmonatigen und heute Dienstag ablaufenden
Referendumsfrist hat das Initiativkomitee «Rheinbrücke
WartauTriesen vors Volk» eifrig Unterschriften gesammelt.
«Ohne grossen Aufwand» allerdings sei die hohe Anzahl
Unterschriften zustande gekommen, erklärten gestern Johann
Jakob Litscher (Weite) und SVP-Kantonsrat Heinrich Schlegel (Malans)
vom Initiativkomitee. Sie übergaben gestern im Rathaus in
Azmoos 53 Bögen mit total 517 Unterschriften an den Wartauer
Gemeinderatsschreiber Mario Stark. Das Quorum für das Zustandekommen
des Referendums lag bei 147 Unterschriften. Ebenfalls gestern
wurden im Seveler Rathaus 249 Unterschriften eingereicht, auch
hier wurde das Quorum von 150 Unterschriften mehr als deutlich
erfüllt.
Abstimmung eventuell am 9. Februar
Nun werden die Unterschriften geprüft und dann das Zustandekommen
der Referenden in den Gemeinden Wartau und Sevelen publiziert.
Die damit fällige Urnenabstimmung wird anfangs Jahr durchgeführt.
Das Datum ist noch nicht bestimmt, eventuell wird die kommunale
Abstimmung aber mit den eidgenössischen Abstimmungen vom
9. Februar 2003 koordiniert zusammengelegt. Angesichts der «überraschend
vielen Unterschriften» so die Initianten
vor allem in Wartau ist das Brückenprojekt bereits jetzt
akut gefährdet. Denn sagen die Stimmbürger mindestens
einer der beiden Gemeinden Nein zum Kredit, wird das Vorhaben
nicht realisiert werden können. «Ein allfälliger
Urnengang über den Finanzbeitrag kommt einer Grundsatzabstimmung
über das Projekt gleich», hält nämlich das
kantonale Tiefbauamt in einem Schreiben an das Initiativkomitee
fest. Was heissen will, dass sich dann auch der Kanton St.Gallen
von der Finanzierung zurückzieht und vor allem die notwendigen
Bewilligungen für den Brückenbau nicht erteilen wird.
Dies habe ihm auch im persönlichen Gespräch der St.Galler
Bauchef Willi Haag bestätigt, sagte gestern Kantonsrat Heinrich
Schlegel. Der Kanton St.Gallen hat einen Beitrag von 400 000
Franken in Aussicht gestellt, dessen Bewilligung ist allerdings
von der finanziellen Beteiligung der Gemeinden Wartau und Sevelen
abhängig.
Diverse Kritikpunkte
Die Kosten für die geplante Hängebrücke, die zum
200-Jahr-Jubiläum des Kantons St.Gallen gebaut werden soll,
kämen insgesamt auf 2,2 Millionen Franken zu stehen, der
Löwenanteil würde von Liechtensteiner Seite beigesteuert.
Von der Oppostion auf Schweizer Seite wird die Brücke als
«überflüssig» bezeichnet. Ausserdem sei
der Standort klar auf die Bedürfnisse von Triesen ausgerichtet,
wird weiter kritisiert. Dort führt die Verbindung über
den Rhein dirket Richtung Ortskern, auf Schweizer Seite erschliesst
sie für Liechtenstein das Gebiet Heuwiese. Hier wurde im
vergangenen Jahr ein Golfplatz-Projekt zugunsten einer naturnahen
Nutzung abgelehnt. Nun wird befürchtet, dass das Naherholungsgebiet
mit der neuen Brücke zum «Rummelplatz» verkomme.
Gemeinderat
Wartau will keine Grundsatzabstimmung
Tief enttäuscht musste das Initiativkommitee
am letzten Freitag zur Kenntnis nehmen (vgl. auch W&O vom
10.08.02), dass der Gemeinderat Wartau das Initiativbegehren
"Rheinbrücke Wartau-Triesen vors Volk" für
unzulässig erklärt hat. In der Begründung steht
unter anderem: "Der Gemeinderat hat den kritisierten Ausführungsbeschluss
(zum Bau der Brücke) wohl überlegt und nach allen Seiten
abgesprochen und sieht deshalb keinen Anlass, darauf zurückzukommen.
Ob er vor dem Beschluss vorgängig eine Grundsatzabstimmung
hätte durchführen sollen, steht ... in seinem alleinigen
Ermessen." Der Gemeinderat Wartau hält es offenbar
nicht für notwendig, die Bevölkerung in dieser wichtigen
Angelegenheit mitbestimmen zu lassen. Ob nämlich das ökologisch
höchst sensible Gebiet Cholau/Heuwiese zum Rummelplatz werden
soll oder nicht, geht die ganze Wartauer Bevölkerung etwas
an und kann nicht nur vom Gemeinderat entschieden werden. Die
Haltung des Wartauer Gemeinderates erstaunt umso mehr, da Gemeindepräsident
Beat Tinner mit Bezug auf das fragliche Gebiet, gegenüber
der Südostschweiz (W&O vom 24.08.01) ausführte:
"Die Lebensqualität einer Gemeinde kann nicht von einer
Behörde vorgegeben werden, das muss die Bevölkerung
selbst entscheiden." Auch gegenüber einem Mitglied
des Initiativkomitees liess Beat Tinner am 11.02.02 zum weiteren
Verlauf des Brückenprojekts schriftlich verlauten: "Wenn
all diese Vorarbeiten geklärt sind, wird das Vorhaben den
Stimmbürgern unterbreitet. Dieses Vorgehen hat der Gemeinderat
von Beginn an festgelegt." Wir möchten hier ausdrücklich
auf eine Wertung der Versprechungen des Wartauer Gemeindepräsidenten
verzichten und diese dem Leser überlassen.
Eine Ablehnung des Brückenprojekts durch die Wartauer Bevölkerung
würde Beat Tinner laut W&O vom 10.08.02 zudem als Affront
gegenüber Liechtenstein empfinden. Dabei hat er offensichtlich
übersehen, dass sowohl der Verkehrsclub Liechtenstein (VCL)
als auch die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz
(LGU) sich vehement gegen das Brückenprojekt am vorgesehenen
Standort ausgesprochen haben.
Das Initiativkomitee ist nach wie vor der Ansicht, dass sich
die Wartauer Bürgerschaft nicht nur zum Finanzbeitrag der
Gemeinde äussern kann. Wir werden daher alles versuchen
um es der Wartauer Bevölkerung auch gegen den Willen des
Gemeinderates zu ermöglichen, zur Notwendigkeit der neuen
Rheinbrücke in einem Grundsatzentscheid Stellung zu beziehen.
Für das Initiativkomitee, J.J. Litscher, H. Schlegel
1.8.2002
Leserbrief W&0
Rheinbrücke Wartau-Triesen - wie weiter ?
Am 22. Juli, mitten in der Hauptferienzeit, wurde das Projekt
über den Teilstrassenplan "Fuss- und Radwegbrücke
Wartau-Triesen" öffentlich aufgelegt. Es erstaunt nicht
wenig, dass das Projekt trotz der angekündigten Initiative
voreilig, d.h. bevor über das Initiativbegehren entschieden
worden ist, öffentlich aufgelegt wird.
Wie bekannt hat das Initiativkomitee "Rheinbrücke Wartau
Triesen vors Volk" mit Datum vom 7. Juni beim Gemeinderat
ein Initiativbegehren eingereicht, welches verlangt, dass die
Stimmbürger der Gemeinde Wartau über den Bau der Fuss-
und Radwegbrücke an der Urne
entscheiden können. Obwohl auch dem Gemeinderat Wartau bekannt
ist, dass ein Initiativbegehren anhängig ist, hat er das
Projekt aufgelegt. Spekuliert etwa der Gemeinderat, dass mit
diesem Vorgehen ein Volksentscheid umgangen werden kann?
Die Planauflage erfolgte gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen
Strassengesetzes, denn Brücken gelten gemäss Gesetz
als Strassen. Die Voraussetzung für den Strassenbau aber
regelt zwingend Art. 32 Strassengesetz. Dieser lautet: "Strassen
werden gebaut, wenn eine der folgenden Voraussetzungen es erfordert:
a. Zweckbestimmung;
b. Verkehrssicherheit;
c. Verkehrsaufkommen;
d. Schutz der schwächeren Verkehrsteilnemer, insbesondere
von Fussgängern, Radfahrern und Behinderten;
e. Interesse des öffentlichen Verkehrs;
f. Umweltschutz."
Wir können beim besten Willen nicht erkennen, dass eine
dieser Voraussetzungen gegeben sein soll. Vielmehr müssen
wir feststellen, dass kein zwingender Grund für eine Fuss-
und Radwegbrücke zwischen Triesen und Plattis besteht. Der
Bau einer Brücke kann doch nicht Selbstzweck sein! Weder
würde diese Brücke der Verkehrssicherheit dienen, noch
macht das Verkehrsaufkommen oder gar der Schutz der schwächeren
Verkehrsteilnehmer den Brückenbau notwendig. Selbstredend
ist deren Bau auch nicht im Interesse des öffentlichen Verkehrs
oder gar des Umweltschutzes.
Noch fragwürdiger wird die Realisierung dieses Projekts,
wenn man die in Artikel 33 des Strassengesetzes aufgeführten
Grundsätze des Strassenbaus heranzieht. Gemäss diesen
Bestimmungen sind nämlich beim Strassenbau der "Schutz
des Menschen und seiner natürlichen Umwelt" sowie der
"Natur- und Landschaftsschutz" besonders zu beachten.
Dass der Bau der Brücke, und damit die Erschliessung des
ökologisch höchst sensiblen Gebietes Cholau/Heuwiese
für die Einwohner der stark gewachsenen Agglomerationsgemeinde
Triesen, den genannten Grundsätzen des Strassenbaus in jeder
Hinsicht widerspricht, steht wohl ausser Frage.
Eines ist daher ganz sicher, die Initianten werden gegen das
Bauvorhaben Einsprache erheben. Es darf doch einfach nicht sein,
dass durch absichtliches Hinauszögern und andere Tricks
das elementarste Volksrecht ausgehöhlt und ein Entscheid
der Wartauer Bürgerschaft umgangen wird. Es bleibt zu hoffen,
dass auch andere Institutionen wie etwa die Umweltgruppe Wartau
oder betroffene Grundeigentümer bis zum 22. August gegen
das Projekt Einsprache machen werden.
Initiativkomitee "Rheinbrücke Wartau -Triesen vors
Volk"
J.J. Litscher - H. Schlegel
W&O
8.6.2002 Befindet Volk über Brückenprojekt ?
Heini Schwendener Redaktor W&O berichtet
"SVP Wartau lanciert eine Initiative
- Hängebrücke grundsätzlich in Frage gestellt"
Die SVP Wartau hat beschlossen, eine Initiative zu lancieren,
mit dem Ziel, dass das Projekt einer Hängebrücke über
den Rhein zwischen Weite und Triesen dem Volk zur Abstimmung
vorgelegt werden muss. Die öffentliche Diskussion würde
damit nicht nur - wie von den Behörden vorgesehen - um einen
Teilbetrag zur Finanzierung entfacht, sondern ganz grundsätzlich
über die Brücke."
Im weiteren weist der Redaktor darauf hin,
dass sich die SVP Wartau in jüngster Zeit kritisch über
das Projekt der geplanten Fuss- und Gehwegbrücke geäussert
habe und an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung der
Entscheid gefallen sei, die Sache mit einer Initiative vors Volk
zu bringen.
Die Gemeinderäte von Triesen, Sevelen
und Wartau hätten dem Projekt bereits zugestimmt. Die Mitsprache
des Volkes hätte sich darauf beschränkt, in Sevelen
und Wartau das fakultative Referendum gegen die Gemeindebeiträge
von je 108 000 Frauken an die Baukosten (2,205 Millionen Franken)
zu ergreifen.
Nach Meinung der SVP Wartau soll das Volk,
über das Projekt als Ganzes abstimmen können, und nicht
nur über den Gemeindebeitrag an die Finanzierung. Die SVP
befürchte, dass die Brücke den Druck auf das ökologisch
sensible Gebiet Cholau/Heuwiese erhöhe, würde sie doch
der stark gewachsenen Agglomerationsgemeinde Triesen ein attraktives
Naherholungsgebiet erschliessen.
Die Gemeindekanzlei von Wartau prüfe
die Zulässigkeit der Initiative. Geben ihr die Juristen
grünes Licht, müssen die Initianten rund 150 Unterschriften
sammeln und es kommt zu einer Urnenabstimmung.
Der Wartauer Gemeindepräsident Beat Tinner hätte sich
nicht überrascht gezeigt, dass eine Initiative lanciert
werde, "Wir können damit leben. Ich bin im übrigen
gar nicht unglücklich darüber, dass die Meinungsbildung
so verläuft." Beat Tinner: Es sei letztlich einerlei,
ob die Unterschriften für die Initiative oder das fakultative
Referendum gesammelt würden. Die Diskussion würde in
beiden Fällen gleich ablaufen - meine Tinner.
Der Redaktor schreibt, dass es den Initianten
um eine Grundsatzabstimmung gehe und weist auf den Leserbrief
der SVP Wartau hin, welcher im darauf hinweist, dass im Falle
eines Referendums nur über den Gemeindebeitrag abgestimmt
würde, welcher ja auch andererorts aufgetrieben werden könnte.
Die Initiative aus dem Lager der SVP, kommentiert
Tinner, dass es ein erklärtes Ziel der Gemeinde sei, im
Raum Cholau/ Heuwiese die Voraussetzungen für eine vernünftige
Koexistenz von Mensch und Natur zu schaffen. Die geplante Hängebrücke
würde diese Zielsetzung nicht gefährden. Und relativiert
den Schutz der Natur: "Wollen wir über die Heuwiese/Cholau.
eine Käseglocke stülpen?, das ist die Frage."
27.5.2002
Einfache Anfrage an die St. Galler Regierung
von Kantonsrat Dr. Heinrich Schlegel
Rad- und Fussweg-Hängebrücke über den
Rhein
Gemäss Zeitungsberichten sowie Informationen im Vorwort
der Gemeinderechnung von Wartau soll eine imposante Hängebrücke
mit einer Spannweite von 135 Metern auf der Höhe von Plattis
die Gemeinden Wartau und Triesen verbinden. Die Brücke soll,
da grösstenteils aus Liechtensteiner Quellen finanziert,
am 1. August 2003 als Geschenk zur 200-Jahr-Feier des Kantons
St.Gallen der Bevölkerung übergeben werden. Über
ihren Standort lässt sich gemäss Xaver Hoch, Gemeindevorsteher
von Triesen, nicht diskutieren, ist er doch so gewählt,
dass die Brücke in direkter Linie zum Dorfzentrum von Triesen
zu liegen käme. Übersehen wurde dabei offenbar die
Tatsache, dass nur zwei Kilometer nördlich die alte Holzbrücke
zwischen Vaduz und Sevelen ebenfalls ausschliesslich den Fussgängern
und Radfahrern zur Verfügung steht. In zwei Leserbriefen
vertrat zudem der Präsident des Verkehrsclub Liechtenstein,
Georg Sele, die Auffassung, dass der Standort der Brücke
falsch gewählt sei. Durch den Brückenschlag würde
nämlich das ökologisch höchst sensible Gebiet
Heuwiese/Cholau zum Naherholungsgebiet für die Bevölkerung
der in den letzten Jahren stark gewachsenen Gemeinde Triesen.
Dass diese zusätzliche Nutzung einen Einfluss auf das ökologische
Gleichgewicht haben wird, steht wohl ausser Frage. Zu erwähnen
bleibt auch, dass das fragliche Gebiet vom BUWAL als Auenlandschaft
von nationaler Bedeutung eingestuft wird.
Vor einem Jahr, am 10. Juni 2001 hat die Wartauer Bevölkerung
in einer Urabstimmung der Umnutzung desselben Gebietes in einen
Golfplatz eine deutliche Abfuhr erteilt. Im Vordergrund standen
schon damals Argumente des Natur- und Heimatschutzes.
Gemäss den Verlautbarungen der Gemeindebehörden soll
in diesem Fall die betroffene Bevölkerung von Wartau zum
Projekt des Brückenschlags nach Triesen als Ganzes gar nicht
an der Urne Stellung beziehen können. Lediglich der sich
auf etwa 100'000 Franken belaufende Anteil der Gemeinde Wartau
am Brückenbau werde dem fakultativen Referendum unterstellt.
Ich ersuche die Regierung in diesem Zusammenhang
um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Drängt sich für ein Projekt
dieser Grösse und Tragweite in ökologischer Hinsicht
nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf?
2. Was hält die Regierung des Kantons St.Gallen vom geplanten
Vorgehen, wonach es der betroffenen Bevölkerung nicht möglich
sein wird, in einem Grundsatzentscheid zum Projekt als solchem
Stellung zu beziehen?
3. Wie verhält sich die St.Galler Regierung gegenüber
"Geschenken" der geschilderten Art zum Kantonsjubiläum?
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